Entwurf – vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen
AGB für Restaurants
Stand: Entwurf, Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für Restaurants, die über eatbro.ch Bestellungen entgegennehmen. Vertragspartnerin ist SwissEat GmbH, Musterstrasse 1, 4500 Solothurn, UID CHE-000.000.000 («EatBro»).
2. Rolle von EatBro
EatBro ist Vermittlerin. Der Kaufvertrag über Speisen und Getränke kommt ausschliesslich zwischen dem Restaurant und der Kundschaft zustande. Das Restaurant ist Verkäufer.
EatBro erbringt keine Lieferleistungen und stellt keine Kuriere.
3. Pflichten des Restaurants
- Das Restaurant liefert Bestellungen mit eigenem Personal und eigenen Mitteln aus oder hält sie zur Abholung bereit.
- Das Restaurant ist für Zubereitung, Qualität, Hygiene und die Einhaltung des Lebensmittelrechts verantwortlich.
- Das Restaurant deklariert Allergene korrekt und aktuell und trägt die Verantwortung für diese Angaben.
- Speisekarte, Preise, Mehrwertsteuersätze, Öffnungszeiten, Liefergebiete und Mindestbestellwerte pflegt das Restaurant selbst und hält sie richtig und aktuell.
- Das Restaurant besitzt alle erforderlichen Bewilligungen und besitzt die Rechte an hochgeladenen Bildern und Texten.
- Das Restaurant nimmt Bestellungen rasch an oder lehnt sie ab und pausiert Bestellungen, wenn es sie nicht erfüllen kann.
4. Plattformgebühr
Für jede angenommene und nicht stornierte Bestellung schuldet das Restaurant eine pauschale Plattformgebühr von CHF 2.50. Es gibt keine prozentuale Provision, keine Grundgebühr und keine Gebühr für abgelehnte oder stornierte Bestellungen.
Die Gebühr wird als Betrag ohne Prozentanteil ausgewiesen. Die Mehrwertsteuer auf der Plattformgebühr richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und wird auf der Rechnung ausgewiesen.
5. Online-Zahlungen und Auszahlung über Stripe
Online-Zahlungen (TWINT, Karte) werden über Stripe Connect abgewickelt. Dafür richtet das Restaurant ein Stripe-Konto ein und akzeptiert die Bedingungen von Stripe. Der Kaufpreis wird direkt dem Konto des Restaurants gutgeschrieben, die Plattformgebühr wird dabei automatisch einbehalten. Auszahlungen an das Restaurant erfolgen nach den Regeln von Stripe. Stripe-Gebühren für die Zahlungsabwicklung gehen zulasten des Restaurants, sofern nicht anders ausgewiesen.
6. Barzahlung und monatliche Gebührenrechnung
Bei Barzahlung kassiert das Restaurant den Betrag selbst. Die Plattformgebühren aller Barbestellungen eines Kalendermonats werden gesammelt und dem Restaurant einmal monatlich in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug kann EatBro Bestellungen mit Barzahlung sperren und das Restaurant deaktivieren.
Barbeträge werden auf 5 Rappen gerundet.
7. Haftung und Gewährleistung
Das Restaurant haftet gegenüber der Kundschaft für Speisen, Allergenangaben, Lieferung und Verspätungen und stellt EatBro von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei, soweit EatBro kein Verschulden trifft.
EatBro haftet nur für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Für Verfügbarkeit der Plattform wird keine ununterbrochene Verfügbarkeit zugesichert.
8. Datenschutz
Soweit das Restaurant Personendaten der Kundschaft erhält, bearbeitet es diese ausschliesslich zur Erfüllung der Bestellung und im Rahmen des anwendbaren Datenschutzrechts. Ergänzend gilt die Zusammenfassung zur Auftragsbearbeitung.
9. Laufzeit, Kündigung und Sperrung
Der Vertrag läuft unbefristet. Beide Seiten können jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, offene Bestellungen sind noch zu erfüllen. EatBro kann Restaurants bei Verstössen, Beschwerden oder Zahlungsverzug sperren.
10. Änderungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand
EatBro kann diese Bedingungen mit angemessener Vorankündigung ändern. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Solothurn.